4. Innowwide-Ausschreibung für Marktmachbarkeitsprojekte
06.10.2025
Unterstützung für KMU bei der Erschliessung globaler Märkte
Finanzierung durch die Europäische Union im Rahmen der Europäischen Partnerschaft für innovative KMU.
- Start: 25. September 2025
Ende: 25. November 2025
Worum geht es bei der Ausschreibung?
Innowwide ermöglicht innovativen KMU, die Machbarkeit ihrer internationalen Vorhaben in einem ausgewählten Zielland zu prüfen. Über eine Laufzeit von sechs Monaten können Markt-, Technik-, Rechts- und sozioökonomische Studien durchgeführt werden, zusammen mit lokalen Partnern im Zielland (z. B. in Afrika, Amerika, Asien oder Ozeanien).
Teilnahmeberechtigte Länder
Die Antragstellenden KMU müssen ihren Sitz haben in: EU-Mitgliedsstaaten, Island, Israel, Norwegen, Schweiz, Türkei oder Grossbritannien
Als Zielländer für die Marktstudien gelten Länder in Afrika, Amerika, Asien oder Ozeanien
Was ist ein Marktmachbarkeitsprojekt?
Das Projekt sollte dazu dienen, Bedingungen im Zielmarkt zu analysieren und Chancen bzw. Risiken für die Einführung der Innovation abzuschätzen. Dazu zählt z. B.:
- Technische Machbarkeit
- Marktanalyse
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Sozioökonomische Faktoren
Das Projekt muss:
- Ein Zielland haben, in dem das innovative Produkt, Verfahren oder die Dienstleistung validiert werden soll (Pilotmarkt).
- Von einem innovativen KMU aus einem teilnahmeberechtigten Land geleitet werden.
- Einen lokalen Partner im Zielland einbeziehen (z. B. als Subunternehmer).
- Einen Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsmarkt-Ansatz haben.
Unterschiedliche Aktivitäten umfassen, um Schlüsselfaktoren im Zielmarkt zu identifizieren.
Förderumfang & finanzielle Bedingungen
- Für diese 4. Ausschreibung stehen 4,2 Millionen Euro zur Verfügung.
- Es sind bis zu 70 Projekte vorgesehen, mit jeweils 60.000 Euro Förderung pro Projekt.
- Die Fördersumme von 60.000 € entspricht 70 % der förderfähigen Gesamtkosten. Das heisst, die Gesamtkosten eines Projekts müssen mindestens 86.000 € betragen (die restlichen 30 % sind vom Antragstellenden zu tragen).
- Förderfähige Kosten können sein: Personal, Subunternehmerleistungen, Reisekosten und Spesen, Abschreibungen auf Ausrüstung, sonstige Materialien, indirekte Kosten (pauschal 25 % der direkten förderfähigen Kosten, ohne Subunternehmerkosten)
- Auszahlung:
- Vorausfinanzierung von 70 % (42.000 €) zu Projektbeginn
- Restliche 30 % (18.000 €) nach Projektabschluss und Annahme des Abschlussberichts (bei nicht akzeptablem Bericht kann die Förderung gekürzt oder zurückgefordert werden)
Wer kann sich bewerben? – Zulassungskriterien
Damit ein Antrag zulässig ist, müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Antrag ist vollständig: inkl. Antrag, Arbeitsplan in vorgegebener Vorlage und alle Erklärungen, insbesondere die Verpflichtungserklärung des lokalen Partners.
- Antragsteller ist ein rechtlich verankertes KMU gemäss EU-Definition (Empfehlung 2003/361) in einem zulässigen Land.
- Es ist ein unabhängiger Subunternehmer im Zielland beteiligt.
- Der Schwerpunkt des Projekts liegt ausschliesslich auf zivilen Anwendungen (nicht militärisch).
- Keine beteiligte Organisation darf in betrügerische oder unethische Praktiken verwickelt sein, insolvent sein oder „in Schwierigkeiten“ sein (gemäss EU-Regelungen).
- Projektdauer: 6 Monate.
- Mindestkosten: 86.000 €.
- Subunternehmerkosten müssen grösser als null sein (d. h. es muss zumindest ein Teil extern vergeben werden).
Projekt muss eine Kombination von förderfähigen Aktivitäten enthalten.
Wenn ein Antrag nicht alle Kriterien erfüllt, wird er abgelehnt. Einige Kriterien werden automatisch geprüft, aber das ersetzt nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch die Antragsteller.
Antragstellung & Bewertung
Mehr dazu finden Sie unter:
https://www.eurekanetwork.org/programmes-and-calls/innowwide/innowwide-call-4-2025/
Quelle: Übersetzung der obigen Eurekanetwork-Webseite durch KI