Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse, 22, 5000 Aarau
Eine Informationsveranstaltung mit Beiträgen von:
Im Anschluss an die Veranstaltung sind die Teilnehmenden zu einem Apéro eingeladen.
Die regulatorischen Anforderungen einer Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten heute nur für Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden. Es bestehen jedoch Bestrebungen die Pflicht auf Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitende auszuweiten. Als Zulieferer für grosse Unternehmen sind KMU bereits heute indirekt von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Mit den anstehenden Änderungen müssen künftig deutlich mehr Aargauer Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten Bericht erstatten.
Wer ist wann und wie von den Regulierungen betroffen? Wie können Unternehmen ein Nachhaltigkeitsreporting angehen und welche Chancen ergeben sich daraus? Zu diesen Fragen organisieren die Standortförderung gemeinsam mit den Fachstellen Nachhaltigkeit und Klima des Kantons Aargau und mit Unterstützung der Aargauischen Kantonalbank am 9. September 2024 eine Informationsveranstaltung für interessierte Aargauer KMU.
Anmeldung | Bis Montag, 2. September 2024 |
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